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Fischer hinter einem Gestell mit zum Trocknen aufgehängten Netzen

Zünfter wird, wer sich würdig erweist

Meister oder Geselle kann jeder in Ehren stehende Mann werden, der seinen Wohnsitz in der Stadt Zug hat oder im Kanton Zug wohnt, vorher aber viele Jahre in der Stadt Zug wohnhaft war, Berufsfischer auch mit Wohnsitz in einer anderen Zugerseegemeinde.

Man bewirbt sich nicht

Der Weg in die Fischerzunft der Stadt Zug führt nicht über eine Anmeldung oder ein Gesuch. Man wird von der Zunft ausgewählt: Ein Anwärter muss von gestandenen Zünftern vorgeschlagen werden und durchläuft danach ein Gastjahr, in dem er das Handwerk, die Bräuche und das Leben der Zunft kennenlernt. Erst wer sich in dieser Zeit als würdig erweist, wird von der Zunft in geheimer Abstimmung aufgenommen und mit einer Prüfung endgültig zum Zünfter.

Die Regeln dazu

Die genauen Regeln dazu hat das Vorbot vom 15. Weinmonat 1974 gemäss Art. 10 der Satzung der Fischerzunft der Stadt Zug in der Ordonanz über die Aufnahme neuer Zünfter erlassen.

Wer weiterhelfen kann

Fragen zum Weg in die Zunft beantworten dir diese beiden Zünfter.